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Bergblick aus der Umgebung des Hotels & SPA Jawor in Zawoja

Ordnung für den Aufenthalt mit Haustier

gültig ab

  • Ein Aufenthalt mit Haustier (Katze, Hund) ist möglich, ausgenommen sind Hunderassen, die nach Art. 10 Abs. 3 des polnischen Tierschutzgesetzes vom 21. August 1997 (ustawa z dnia 21 sierpnia 1997 r. o ochronie zwierząt) als aggressiv gelten.
  • Der Aufenthalt mit Haustier ist in den Zimmern vom Typ Comfort möglich.
  • Die Tiere sollen sich in den Zimmern ihrer Halter aufhalten.
  • Die Gebühr für den Aufenthalt von Hund oder Katze beträgt 50 PLN pro Nacht.
  • Melden Sie das Haustier bereits bei der Buchung an.
  • Voraussetzung für den Aufenthalt des Tieres ist sein Impfpass mit gültigen Impfungen und dem Nachweis der Entwurmung.
  • Das Haustier darf keinesfalls allein im Zimmer bleiben.
  • Das Haustier ist an der Leine auszuführen, in Begleitung des Halters oder einer beauftragten Person.
  • Das Mitnehmen von Haustieren in den Wellnessbereich und in die SPA-Kabinen ist untersagt.
  • Ob das Tier mit ins Restaurant darf, stimmen Sie bitte jedes Mal mit dem Personal und mit den Gästen im Restaurant ab.
  • Für Schäden, die das Haustier verursacht, haftet sein Halter.
  • Hundehalter sind verpflichtet, den Kot ihres Tieres rund um das Hotel zu beseitigen.
  • Katzenhalter müssen eine Katzentoilette mit Streu dabeihaben, sie in einen Plastikbeutel entleeren und diesen anschließend in den vom Hotelpersonal gezeigten Behälter werfen.
  • Das Zimmer, in dem ein Tier wohnt, reinigen wir auf Wunsch des Gastes.
  • Meldet der Gast das Tier im Zimmer nicht an der Hotelrezeption, darf das Hotel die weitere Leistung jederzeit verweigern, ohne die Anzahlung zu erstatten; bereits genutzte Leistungen werden abgerechnet.
  • Mit der Entscheidung, mit einem Haustier anzureisen, erkennen Sie diese Ordnung an.

Diese Übersetzung dient Ihrer Information. Bei Abweichungen ist die polnische Fassung maßgeblich.

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